1. Allgemeines Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der folgenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, binden uns nicht; ihnen wird widersprochen.
2. Angebot und Vertragsschluss Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Alle Angaben über Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnen.
3. Preise Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Fehlt es an einer schriftlichen Auftragsbestätigung, so sind unsere am Liefertage gültigen Preise maßgebend. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab unserem Lager einschließlich normaler Verpackung. Besondere Verpackungen werden gesondert berechnet oder gegen eine Mietgebühr mietweise zur Verfügung gestellt. Sie sind spätestens drei Monate ab Rechnungsdatum frachtfrei in ordnungsgemäßem Zustand an uns zurückzusenden.
4. Versand Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle Erfüllungsort. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Soweit durch die Beachtung von Kundenwünschen Mehrkosten anfallen, gehen sie zu Lasten des Kunden.
5. Zahlung Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb der vereinbarten Fristen ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstage an (bei Kaufleuten) bzw. ab Verzug (bei Nichtkaufleuten) Zinsen in Höhe der jeweils banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins (bei Verbrauchern) bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszins (bei Unternehmern) zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fälligzustellen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Sofern wir der Hereingabe von Wechseln zustimmen, gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Kunden.
6. Mängelrügen, Mängelhaftung Der Kunde hat die gelieferte Ware - soweit zumutbar, auch durch eine Probeverarbeitung - bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind innerhalb von fünf Werktagen nach der Lieferung, in jedem Falle aber vor der Verarbeitung der Ware, uns schriftlich anzuzeigen. Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer hat der Kunde wahrzunehmen. Nur bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge besteht ein Mängelhaftungsanspruch. Unsere Mängelhaftungs- verpflichtung beschränkt sich auf Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl entweder durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. |
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Schadensersatzansprüche des Kunden aus und im Zusammenhang mit der Mangelhaftigkeit der Ware, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sind nach Maßgabe von Ziffer 7 ausgeschlossen.
7. Haftungsausschluss Jegliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden, insbesondere auch von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstehen, insbesondere wegen Verletzung von Vertragspflichten und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, bei denen wegen Fehlern der Ware für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder einen Mangel der Ware arglistig verschwiegen haben. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren zur Sicherung aller Ansprüche vor, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden neuen Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Sachen, die dem Kunden nicht gehören, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien. Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteiles zur Sicherung an uns ab. Solange der Kunde bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die in unserem Eigentum bzw. Miteigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsverkaufes, darf der Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vornehmen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zusichernden Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
9. Datenschutz Der Kunde ist darauf hingewiesen und gestattet, dass im Rahmen der Auftragsabwicklung und Abrechnung Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden. Lieferschein und Rechnung gelten gleichzeitig als Benachrichtigung im Sinne des § 26 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes wird ausge- schlossen. Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen ist unsere jeweilige Auslieferungsstätte, Erfüllungsort für die Zahlung des Kunden ist 65396 Walluf. Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, ist 65343 Eltville (Amtsgericht) bzw. 65185 Wiesbaden (Landgericht) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsverbindung. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine vertragliche Verein- barung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. |